Lufthansa verweigert Rollstuhlfahrerin die Beförderung

Einer Berliner Rollstuhlfahrerin ist die Mitnahme auf einem Lufthansa-Flug verweigert worden.

 

Berlin – Das RBB-Verbrauchermagazin Super.Markt berichtet über den Fall einer Zuschauerin, die trotz aller rechtzeitig eingereichten Formulare am Flughafen Frankfurt abgewiesen wurde. Grund sei der mit Lithium-Ionen-Batterien betriebene Rollstuhl. Dafür lagen der Lufthansa jedoch alle notwendigen Genehmigungen des Herstellers vor: Die Batterien wurden extra so konstruiert, dass es nicht zu einer Explosionsgefahr wie bei fest verbauten Akkus in Laptops oder Handys kommen und der Rollstuhl im Frachtraum transportiert werden kann.

Außerdem wirbt die Airline auf ihrer Homepage damit, „[…] Fluggästen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind vor, während und nach dem Flug besondere Services“ anzubieten.

Andrea S. fühlt sich gedemütigt. „Diese Hilflosigkeit und Willkür auszuhalten war schlimm. Ich weiß, was man alles an Papieren beibringen muss. Ich war fassungslos, dass das alles negiert wurde.“ Die Frau mit einer schweren Muskelschwäche wurde stattdessen vom Bodenpersonal in einem Hotelzimmer untergebracht, das nicht behindertengerecht war. Sie konnte in der ganzen Nacht weder die Toilette noch die Dusche oder das Waschbecken nutzen.

Kein Einzelfall, weiß auch Dominik Peter vom Behindertenverband Berlin. Er ist selber Reisejournalist und Rollstuhlfahrer und kritisiert, dass Hilfeleistungen für Menschen mit Behinderung in den Augen einer Fluggesellschaft wie ein „Störfaktor“ behandelt würden. Er fordert im rbb „Wir müssen zu einer Ehrlichkeit zurückkommen und sagen, wo hakt es, wo müssen wir besser werden, wo brauchen wir mehr Hilfeleistung oder mehr Personal.“ Den Fall der betroffenen Zuschauerin findet er extrem empörend: „Das ist eine Hardcore- man muss es wirklich sagen- eine Hardcorediskriminierung – die Frau hat ja dreimal vorher schon erfolgreich eingecheckt und das ist ein Pilot, der nicht weiß, was er tut.“

Erst einen Tag später, mit einem anderen Kapitän, darf Andrea S. doch ins Flugzeug und nach Hause fliegen. Mit über 18 Stunden Verspätung erreicht sie ihr schließlich Berlin. Auf die Beschwerde der Kundin reagiert die Airline zunächst gar nicht, erst nach mehrmaligem Nachhaken des RBB-Verbrauchermagazins gibt es eine Erklärung der Pressestelle: „Freundlichkeit, Hilfsbereitschaft und persönliche Zuwendung sind zentrale Bestandteile der Philosophie von Lufthansa. (…) Wir stimmen Ihnen völlig zu: Das darf nicht geschehen.“ Außerdem heißt es „Es wurden alle zuständigen Abteilungen und Leiter über das unglückliche Geschehen informiert, um einen weiteren Vorfall zu vermeiden.“

Auf das konkrete Anliegen der Kundin geht Lufthansa jedoch gar nicht ein, stellt lediglich die gesetzlich ohnehin festgelegte Entschädigung für eine Verspätung in Aussicht. Damit will sich Andrea S. nicht abfinden. Sie ist empört, auch weil die Lufthansa erst reagiert, nachdem sie den Fall öffentlich gemacht hat. Die Passagierin erwartet eine deutlich höhere Entschädigung und hat die Anti-Diskriminierungsstelle des Bundes eingeschaltet. Ihrer Ansicht nach liegt hier ein klarer Fall von Benachteiligung vor, nur weil sie im Rollstuhl sitzt.

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