Unfall im Ausland? Was Autofahrer wissen sollten

Ein Autounfall im Ausland kann teuer werden. Auch wer schuldlos ist, läuft Gefahr, nicht den kompletten Schaden ersetzt zu bekommen. Doch davor können sich Autofahrer schützen.

München – Der ADAC hat Tipps für den Fall der Fälle bei Auslandsreisen mit dem Auto zusammengestellt.

Tipp 1: Grüne Versicherungskarte mitnehmen

Die Grüne Versicherungskarte beweist im Ausland, dass das Auto haftpflichtversichert ist. In den Staaten der EU und einigen weiteren europäischen Ländern ist sie nicht mehr vorgeschrieben. Das amtliche Kfz-Kennzeichen wird als Versicherungsnachweis anerkannt. Dennoch empfiehlt es sich, den Nachweis der Kfz-Versicherung einzustecken. Eingetragen sind alle relevanten Daten zu Auto und Versicherung. Nach einem Unfall wird in manchen Ländern mitunter weiterhin nach der grünen Karte gefragt.

Tipp 2: Europäischen Unfallbericht nicht vergessen

Unbedingt ins Handschuhfach für eine Auslandsreise gehört ein Europäischer Unfallbericht. Die zweisprachige Vorlage ist international einheitlich gestaltet und erleichtert bei einem Autounfall die Schadenaufnahme. Autofahrer können sich das Formular einfach hier online ausdrucken – mit der Sprache des Urlaubslandes oder in Deutsch-Englisch. Empfehlenswert: mindestens zwei Exemplare mitnehmen, manchmal gibt es auch mehrere Unfallbeteiligte.

Tipp 3: Mit Auslandsschadenschutz auf der sicheren Seite

Ein Unfall ist nicht nur ärgerlich, sondern oft auch teuer. Hohe Kosten können zum Beispiel durch das Abschleppen und die Reparatur des Autos, einen benötigten Mietwagen oder eine erforderliche Rückholung nach Deutschland anfallen.

Wenn es im Urlaub tatsächlich kracht, bietet ein Auslandsschadenschutz zusätzliche Sicherheit. Autofahrer können ihn in die Kfz-Haftpflichtversicherung einschließen. „Die Versicherung übernimmt dann die komplette Schadenabwicklung und zahlt unkompliziert nach deutschem Recht,“ so Martin Schmelcher, Vertriebsvorstand der ADAC Autoversicherung.

Wer den Zusatzschutz hat, muss sich also nicht mit dem ausländischen Versicherer des Unfallgegners auseinandersetzen, seine Forderungen mühsam durchsetzen und womöglich Monate oder gar Jahre auf sein Geld warten. Stattdessen springt der heimische Versicherer ein. Er reguliert den Schaden so, als habe er sich in Deutschland zugetragen.

Alle Ansprüche, die dem Geschädigten nach deutschen Standards zustehen, können so geltend gemacht werden. Dazu zählen beispielsweise Schmerzensgeld, Wertminderung, Nutzungsausfall oder ein Mietwagen. Auch Nebenkosten wie die Übersetzung eines Polizeiprotokolls, ein Sachverständigenhonorar oder ein Kostenvoranschlag für die Reparatur können eingereicht werden.

Der Auslandsschadenschutz gilt zumeist – mit wenigen Ausnahmen – innerhalb ganz Europas und kostet in der Regel zwischen 10 und 20 Euro im Jahr.

Tipp 4: sichern – alarmieren – dokumentieren

1.  Unfallstelle sichern (Warnblinker, Warnweste, Warndreieck) 
2.  Verletzten Personen helfen und Rettungsdienst alarmieren (europaweite Nummer: 112) 
3.  Bei Verletzten und hohen Sachschäden die Polizei informieren 
4.  Zeugen nach Name, Anschrift und Telefonnummer fragen 
5.  Unfallort fotografieren 
6.  Europäischen Unfallbericht ausfüllen, Grüne Versicherungskarte nutzen 
7.  Schnellstmöglich die Versicherung informieren  

Tipps für spezifische Reiseländer hat der ADAC online zusammengestellt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert