Tiere aus dem Ausland mit nach Hause nehmen: Auf gesetzliche Bestimmungen achten

Die Sommerferien stehen vor der Tür, und manch einer wird die freie Zeit in südlichen Ländern verbringen.

Düsseldorf – Gerade im Urlaub ist das Mitleid mit Straßenhunden und -katzen groß. Manche tierliebe Touristen nehmen die bemitleidenswerten Tiere einfach mit, andere „adoptieren“ Hunde über Organisationen oder lassen sich als Flugpaten gewinnen.

Doch Vorsicht: Katzen und Hunde aus Urlaubsländern können nicht nur für Mensch und Tier gefährliche Krankheiten einschleppen. Und wenn die notwendigen Papiere fehlen, endet die Einreise des Tieres auch schneller als erwartet.

Jedes Tier muss von einem EU-Heimtierausweis begleitet sein. In dem müssen neben Name und Anschrift des Besitzers auch die individuelle Chip-Nummer und der Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung eingetragen sein. Wenn Tiere zur Weitergabe an Dritte vorgesehen sind, gelten noch strengere Anforderungen.

„Wer trotz der damit verbundenen Risiken unbedingt ein Tier aus dem Ausland mitbringen möchte, sollte sich vorher ausführlich informieren, ob alle Einreisebestimmungen definitiv erfüllt sind“, betont der Leiter des Instituts für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Klaus Meyer.

Diesen Rat sollten Urlauber auch beherzigen, wenn sie vor Ort als Flugpate für einen Vierbeiner angeworben werden. Auch diesen Tieren fehlen häufig die notwendigen Impfungen oder die dazugehörigen Papiere. Der Flugpate ist während des Transportes für das Tier verantwortlich und muss die geltenden Einreisebestimmungen beachten. Am Düsseldorfer Flughafen werden immer wieder Hunde und Katzen sichergestellt und in Quarantäne untergebracht, weil die Einfuhrvorschriften nicht beachtet wurden. Das bedeutet für die Tiere nicht nur eine quälende Zeit der Isolation, sondern kann für die „Retter“ teuer werden. Wer ein Tier nach Deutschland einführt, muss nämlich auch für mögliche Folgekosten aufkommen. Bis zur Freigabe des Tieres kommen dann schnell mehrere hundert Euro an Unterbringungskosten zusammen, die der Flugpate als Verursacher zu tragen hat. Zusätzlich wird ein Bußgeld fällig. In Zweifelsfällen sollte man auf den Transfer verzichten – auch wenn es noch so schwer fallen mag.

Reisende sollten sich in jedem Fall – auch vom Urlaubsort aus – in Deutschland bei den zuständigen Veterinärämtern über die Organisation und die geltenden Einreisebestimmungen erkundigen. Dies gilt auch für die Mitnahme von tierischen Souvenirs wie zum Beispiel Reptilien, Amphibien, Insekten und Zierfische, die auf Tauchgängen selbst gefangen oder auf Märkten preiswert erworben wurden.

Auch für den Erwerb und die Mitnahme von Geflügel, Vögel sowie Bienen gelten spezifische Veterinär- und Einreisevorschriften.

Wer tierischen Familienzuwachs sucht, wird aber auch in Deutschland fündig. „In den Tierheimen und Auffangstationen in der Region warten viele tierische Mitbewohner dringend auf ein neues Zuhause. Sie sind bereits geimpft und gekennzeichnet und in der Regel auch kastriert“, so Klaus Meyer.

Weitere Fragen zum Thema Einreisebestimmungen beantwortet das Institut für Verbraucherschutz und Veterinärwesen unter der Telefonnummer 0211-8993227.

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